Coronahinweise
Wichtige Information zur Schliessung der Sportanlagen inkl. Tennisanlagen
Ein Verstoß gegen die neuste Verordnung der Hessischen Landesregierung kann gemäß § 75 Satz 1 Ziff. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Wir bitten die Vereine und Spielerinnen und Spieler daher ausdrücklich der Verordnung Folge zu leisten und von leichtfertigen Entscheidungen abzusehen.
Deutschland spielt Tennis
Aufgrund der Corona-Krise und deren Auswirkungen auf die Sportlandschaft hat der Deutsche Tennis Bund beschlossen, den Aktionszeitraum zu „Deutschland spielt Tennis“ über den 17. Mai hinaus bis Ende der Sommersaison (mindestens bis 30. September 2020) zu verlängern. Der Aktionszeitraum bezieht sich nun nicht mehr ausschließlich auf die Eröffnung der Sommersaison, sondern kann auch als Sommerfest, Saisonabschluss, etc. durchgeführt werden. Am morgigen Donnerstag werden die Vereine per Newsletter, E-Mail und Social Media über die Anpassungen informiert.
Maßnahmen und Empfehlungen des HTV zur Corona-Krise sowie Links zu Informationen des LSBH, des DTB und des DOSB – Link